Was bedeutet SaaS?
SaaS steht für Software as a Service: Sie mieten eine Software, die beim Anbieter läuft, und zahlen meist pro Benutzer und Monat. Installation, Updates und Betrieb übernimmt der Anbieter. Der Preis dafür ist Abhängigkeit – von seinen Preisen, seinem Funktionsumfang und seinem Fortbestand.
Was für SaaS spricht
Kein Server, keine Installation, sofort einsatzbereit, und die Kosten sind planbar. Sicherheitsaktualisierungen und Ausfallsicherheit liegen beim Anbieter, der das für tausende Kunden macht und deshalb meist besser kann als ein Einzelbetrieb. Für Standardaufgaben ist das die vernünftige Wahl: Für Buchhaltung, E-Mail oder Videokonferenzen eigene Systeme zu betreiben, ergibt heute selten Sinn.
Was dagegen spricht
Die Miete endet nie und steigt regelmäßig, meist pro Benutzer – bei wachsendem Team wird daraus ein erheblicher Posten. Der Funktionsumfang folgt dem Durchschnitt aller Kunden, nicht Ihren Abläufen. Ihre Daten liegen beim Anbieter, was geregelt sein muss (Auftragsverarbeitungsvertrag, Serverstandort). Und der Ausstieg ist der wunde Punkt: Prüfen Sie vor der Unterschrift, wie Sie Ihre Daten vollständig und in brauchbarer Form herausbekommen. Wo das nur als PDF-Liste möglich ist, sitzen Sie fest.
Worauf wir bei SaaS-Verträgen achten
Vier Punkte, die in der Beratung regelmäßig Geld sparen: erstens die Preisanpassungsklausel – wie oft und um wie viel darf erhöht werden; zweitens die Kündigungsfrist samt automatischer Verlängerung; drittens der Datenexport, am besten vertraglich zugesichert in einem offenen Format; viertens die Verfügbarkeitszusage und was bei Ausfall tatsächlich passiert. Wer das vor der Unterschrift klärt, hat die halbe Verhandlung geführt.
Häufige Fragen
Ist unsere eigene Web-App auch SaaS?
Nur im technischen Sinn: Sie läuft ebenfalls auf einem Server und wird im Browser genutzt. Der Unterschied liegt im Eigentum – bei einer Eigenentwicklung gehören Quellcode und Daten Ihnen, und es gibt keine Miete pro Benutzer.
Wo liegen unsere Daten bei SaaS?
Das steht im Vertrag beziehungsweise in der Liste der Unterauftragsverarbeiter. Fragen Sie nach dem Serverstandort und danach, ob Daten in Länder außerhalb der EU übertragen werden. Bei personenbezogenen Daten brauchen Sie ohnehin einen Auftragsverarbeitungsvertrag.
Passt das zu Ihrem Vorhaben?
Im kostenlosen Erstgespräch sagen wir Ihnen, was in Ihrem Fall sinnvoll ist – auch dann, wenn die Antwort lautet, dass Sie weniger brauchen als gedacht.
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