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Bin ich von NIS2 betroffen?

Sechs Fragen zu Branche, Größe und Kunden – danach wissen Sie, ob Ihr Unternehmen voraussichtlich als wesentliche oder wichtige Einrichtung unter das NISG 2026 fällt, indirekt über Ihre Kunden betroffen ist oder gar nicht.

  • Nach den Sektoren der Anlagen 1 und 2
  • Mit den offiziellen Größenschwellen
  • Ohne Anmeldung, nichts wird gespeichert
Frage 1 von 6

Maßgeblich ist die Haupttätigkeit. Bei Unsicherheit den Bereich wählen, mit dem Sie den meisten Umsatz machen.

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Hintergrund

So stuft das NISG 2026 ein

Zwei Kriterien entscheiden: in welchem Sektor Sie hauptsächlich tätig sind und wie groß Ihr Unternehmen ist.

GrößeSchwelleFolge im erfassten Sektor
Kleinunter 50 Beschäftigte und höchstens 10 Mio. € Umsatz oder BilanzsummeIn der Regel nicht direkt erfasst – außer bei einigen Diensten, die unabhängig von der Größe gelten.
Mittelab 50 Beschäftigten oder Umsatz und Bilanzsumme jeweils über 10 Mio. €In einem Sektor der Anlagen 1 oder 2: wichtige Einrichtung.
Großab 250 Beschäftigten oder über 50 Mio. € Umsatz und über 43 Mio. € BilanzsummeIn Anlage 1: wesentliche Einrichtung. In Anlage 2: wichtige Einrichtung.

Anlage 1 und Anlage 2

Anlage 1 umfasst Sektoren mit hoher Kritikalität: Energie, Verkehr, Bankwesen, Finanzmarktinfrastrukturen, Gesundheit, Trinkwasser, Abwasser, digitale Infrastruktur, IT-Dienste für andere Unternehmen, öffentliche Verwaltung und Weltraum. Anlage 2 umfasst Post- und Kurierdienste, Abfallbewirtschaftung, Chemie, Lebensmittel, Teile des verarbeitenden Gewerbes – darunter Maschinenbau, Fahrzeugbau, Elektronik und Medizinprodukte –, Anbieter digitaler Dienste und Forschung.

Die häufigsten Fehleinschätzungen

„Wir sind Industrie, also betroffen“ stimmt nur für bestimmte Teile des verarbeitenden Gewerbes – allgemeine Metallverarbeitung gehört nicht dazu. „Wir sind zu klein“ übersieht zwei Dinge: die Zurechnung von Konzernunternehmen und die Anforderungen der eigenen Kunden. Wer Betriebe aus den erfassten Sektoren beliefert, bekommt deren Fragebögen – unabhängig von der eigenen Einstufung.

Stand: September 2026, Quellen: WKO-Übersicht zum NISG 2026 und Fachliteratur. Keine Rechtsberatung.

Häufige Fragen

Antworten auf das, was Sie sich gerade fragen

Noch offene Punkte? Schreiben Sie uns – wir antworten ehrlich und ohne Verkaufsdruck.

  • Es ist eine Ersteinschätzung auf Basis von Sektor und Größe – den beiden Kriterien, nach denen das NISG 2026 einstuft. Sonderfälle, die Zuordnung der Haupttätigkeit und die Konzernzurechnung kann ein Formular nicht abschließend klären. Deshalb bieten wir an, das Ergebnis in einem kostenlosen Gespräch zu bestätigen.

  • Wesentliche Einrichtungen sind große Unternehmen in Sektoren mit hoher Kritikalität (Anlage 1). Wichtige Einrichtungen sind mittlere und große Unternehmen in den übrigen erfassten Sektoren, dazu mittlere in Anlage 1. Beide müssen dieselben Maßnahmen umsetzen; unterschiedlich ist vor allem, wie intensiv die Behörde prüft.

  • Ja. Bei Beteiligungen von über 25 % werden Mitarbeitende, Umsatz und Bilanzsumme anteilig oder vollständig zusammengerechnet – in beide Richtungen. Ein kleines Tochterunternehmen kann dadurch über die Schwellen rutschen. Genau das ist der häufigste Grenzfall.

  • Rechtlich sind Sie dann meist nicht selbst erfasst. Ihre Kunden müssen aber die Sicherheit ihrer Lieferkette nachweisen und geben die Anforderungen weiter – als Fragebogen, Vertragsnachtrag oder Audit. Entscheidend ist dann, ob Sie diesen Fragebogen bestehen.

  • Nein. Der Check läuft vollständig in Ihrem Browser, es wird nichts übertragen oder gespeichert. Erst wenn Sie das Ergebnis im Gespräch bestätigen lassen möchten, geben Sie Kontaktdaten an – und entscheiden dort selbst, was Sie mitschicken.

Lassen Sie Ihr Ergebnis in 20 Minuten bestätigen

Kostenlos und unverbindlich. Am Ende wissen Sie, wo Sie stehen und was der sinnvollste nächste Schritt ist – auch wenn die Antwort lautet, dass Sie weniger brauchen, als Sie dachten.