NIS2 im Maschinenbau: prüfbar umsetzen, ohne die Produktion auszubremsen
Ab 50 Beschäftigten ist ein Maschinenbauer nach dem NISG 2026 in aller Regel wichtige Einrichtung. Dazu kommen Kundenfragebögen, gewachsene Fernwartungszugänge und ab 2027 die neue Maschinenverordnung. Wir ordnen das, setzen die Maßnahmen um und dokumentieren sie so, dass eine Prüfung sie nachvollziehen kann.
Zugänge dieser Woche
Zugang freigeben- Anlage L-204 · SteuerungsupdateService Huber · MFA · bis 16:00Aktiv
- Linie 3 · Fehleranalyse AntriebHersteller-Support · protokolliertAktiv
- Prüfstand 2 · ParametrierungFreigabe durch Instandhaltung offenOffen
- Anlage L-117 · WartungSitzung beendet · Protokoll abgelegtFertig
Diese vier Punkte hören wir fast immer zuerst
Wenn Sie sich in mindestens zweien wiederfinden, lohnt sich ein Gespräch – auch wenn am Ende herauskommt, dass Sie nichts ändern müssen.
Das Büro ist geschützt, die Halle nicht
Die Büro-IT hat Backup und Virenschutz. Steuerungen, Prüfstände und Industrie-PCs laufen seit Jahren mit demselben Stand – und niemand hat sie auf der Liste.
Fernwartung über zu viele Wege
Hersteller, Integratoren und der eigene Service greifen per VPN, Fernwartungssoftware oder Mobilfunk-Router zu. Wer wann auf welche Anlage darf, weiß niemand vollständig.
Betroffen und Lieferant zugleich
Selbst als wichtige Einrichtung erfasst – und gleichzeitig wollen Kunden wissen, wie Ihr Service-Zugang auf ihre Maschinen abgesichert ist.
Vorlagen aus dem Konzern passen nicht
Wer Richtlinien für 20.000 Mitarbeitende auf 80 überträgt, hat Papier, das niemand lebt. Das fällt bei der ersten Nachfrage auf.
Genau hier setzen wir an
Der Maschinenbau steht in Anlage 2 des NISG 2026. Wir setzen die Pflichten mit dem Blick eines Ingenieurs und Experten für Maschinensicherheit um – Büro und Werkshalle, nicht nur das eine.
Einstufung und Fahrplan
Wir prüfen die Einstufung – mit Konzernzurechnung – und machen aus den zehn Maßnahmenbereichen des § 32 einen Plan mit Kosten und Terminen.
Fernwartung mit Regeln
Ein Zugangsweg statt fünf: Freigabe auf Anfrage, Mehr-Faktor-Anmeldung, persönliche Konten, Protokoll. Abgestimmt mit Ihren Dienstleistern, ohne Produktionsstopp.
Nachweise, die tragen
Jede Anforderung bekommt eine Maßnahme und einen Nachweis – wie in einer Testmatrix. Daraus beantworten Sie Behörde und Kundenfragebögen aus demselben Bestand.
NIS2 betrifft Ihre Branche direkt
Maschinenbau steht in Anlage 2 des NISG 2026. Ab 50 Beschäftigten oder mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme sind Sie in aller Regel wichtige Einrichtung – mit Registrierung bis 31. Dezember 2026 und Selbstdeklaration bis 30. September 2027.
Warum der Maschinenbau im NISG 2026 steht
Anlage 2 des NISG 2026 erfasst Teile des verarbeitenden Gewerbes, darunter ausdrücklich den Maschinenbau – bezeichnet als Abschnitt C, Abteilung 28 der NACE. Maßgeblich ist die Haupttätigkeit. Mittlere Unternehmen ab 50 Beschäftigten oder mit mehr als 10 Mio. € Umsatz und Bilanzsumme sowie große Unternehmen sind wichtige Einrichtungen. Sie müssen sich bis 31. Dezember 2026 registrieren, die Maßnahmen nach § 32 umsetzen, erhebliche Sicherheitsvorfälle melden und bis 30. September 2027 eine Selbstdeklaration abgeben. Wer dagegen hauptsächlich Metall im Lohn bearbeitet, fällt unter Abteilung 25 und ist nicht erfasst – auch wenn die Teile in Maschinen landen. Wo genau die Grenze liegt, ist bei Mischbetrieben nicht immer offensichtlich.
Die Werkshalle gehört dazu
Die Maßnahmen beziehen sich auf die Netz- und Informationssysteme, die Sie für Ihre Tätigkeit nutzen – nicht nur auf das Büro. Steuerungen, Prüfstände, Industrie-PCs und die Fernwartungszugänge Ihrer Lieferanten zählen dazu. Das heißt nicht, dass jede Anlage umgebaut werden muss. Verlangt sind geeignete und verhältnismäßige Maßnahmen, bei denen auch die Kosten zählen. Es heißt aber: Sie wissen, was es gibt, wie es angebunden ist und was passiert, wenn es ausfällt. Die wirksamsten Schritte sind oft unspektakulär – ein vom Büro getrenntes Produktionsnetz, ein einziger kontrollierter Fernwartungsweg, ein getestetes Backup der Steuerungsprogramme.
Security und Safety zusammen denken
Wer Maschinen baut, kennt Risikobeurteilung und funktionale Sicherheit. Die EU-Maschinenverordnung, die ab 20. Januar 2027 gilt, verbindet beides: Sicherheitsrelevante Software und Daten müssen gegen unbeabsichtigte und vorsätzliche Manipulation geschützt sein, Steuerungen vorhersehbaren böswilligen Zugriffen standhalten. NIS2 betrifft Ihren Betrieb, die Maschinenverordnung Ihr Produkt – methodisch sind sie eng verwandt. Unser Gründer ist als CMSE Experte für Maschinensicherheit und kommt aus dem Testmanagement regulierter Projekte. Deshalb behandeln wir beides mit derselben Methode: Anforderung, Maßnahme, Nachweis.
Vom Fragebogen zum Fahrplan
Typisches Szenario: Sondermaschinenbauer, 85 Mitarbeitende
Ausgangslage
Ein Kunde aus der Automobilindustrie schickte einen Fragebogen zur Informationssicherheit. Bei der Beantwortung stellte sich heraus, dass der Betrieb selbst wichtige Einrichtung ist. Fernwartung lief über drei verschiedene Werkzeuge.
Unsere Lösung
Einstufung bestätigt und dokumentiert, Fernwartung auf einen protokollierten Zugang mit Mehr-Faktor-Anmeldung zusammengeführt, Maßnahmenplan mit Terminen, Fragebogen aus derselben Nachweisliste beantwortet.
Ergebnis
Der Fragebogen ging belegt und fristgerecht zurück. Registrierung und Selbstdeklaration greifen auf dieselben Unterlagen zu, statt bei null zu beginnen.
Konstruiertes, anonymisiertes Szenario zur Veranschaulichung – keine benannte Kundenreferenz.
Antworten auf das, was Sie sich gerade fragen
Noch offene Punkte? Schreiben Sie uns – wir antworten ehrlich und ohne Verkaufsdruck.
Möglicherweise. Bei Beteiligungen über 25 % werden Zahlen verbundener und Partnerunternehmen zusammengerechnet – außer Ihre Netz- und Informationssysteme sind von denen der Gruppe unabhängig (§ 25 Abs. 4). Das ist der häufigste Grund, warum kleinere Maschinenbauer doch unter das Gesetz fallen, und gehört in eine dokumentierte Einzelprüfung.
Nicht pauschal. Verlangt sind verhältnismäßige Maßnahmen nach dem Stand der Technik, unter Berücksichtigung der Kosten. Häufig reicht es, alte Systeme abzuschotten, Zugänge zu kontrollieren und Ausfälle einzuplanen. Was angemessen ist, ergibt die Risikoanalyse.
Nein, NIS2 regelt die Sicherheit Ihres Betriebs. Für Produkte sind die Maschinenverordnung und der Cyber Resilience Act maßgeblich. Kunden fragen trotzdem nach – etwa, wie Ihr Service-Fernzugriff abgesichert ist, weil er Teil ihrer Lieferkette ist.
Das Gesetz schreibt sie nicht vor. Sinnvoll ist sie, wenn Kunden sie verlangen. Für die gesetzlichen Pflichten reicht ein angemessenes, dokumentiertes Programm – das wir so aufbauen, dass eine spätere Zertifizierung möglich bleibt.
